Nachfolgend einige Tipps, die sich aus verschiedenen Vereinbarungen von Verbänden mit Jugendämtern als wichtig und sinnvoll erwiesen haben.
1. Um sich für Ausflüge etc., bei denen beispielsweise der geplante Fahrer wegen Krankheit ausfällt, abzusichern, bietet sich folgender Satz zur Aufnahme an:
(Aus dem Jugendamt der Stadt Kempten)
„Spontane Tätigkeiten, bei denen auch kein erweitertes Führungszeugnis mehr eingeholt werden kann, sind von der Vorlagepflicht ausgenommen.“
2. Für den Landkreis München wurde bereits eine Vereinbarung erarbeitet, die so übernommen werden kann.
3. Im Jugendamt Ostallgäu (Marktoberdorf) wurde ein genauer Katalog erarbeitet:
- Zuerst wird die Art der Tätigkeit im Verein benannt, z. B. Kinder- und Jugendgruppen,
- dann werden Beispiele aufgeführt, z. B. Jugendleiter, Vortänzer etc.
- Daraufhin folgt eine genaue Beschreibung der Tätigkeit, z. B.: „Es finden regelmäßige, dauerhafte Treffen mit einer Gruppe in geschlossenen Räumlichkeiten bzw. abgetrennten Räumen statt.“
- In der nächste Spalte ist lediglich „ja“ oder „nein“ zu lesen, also ob ein eFz benötigt wird.
- Zuletzt wird die Begründung geliefert: „Die Ehrenamtlichen erziehen, betreuen und beaufsichtigen die Jugendlichen und übernehmen Bildungsaufgaben nach dem SGB VIII. Es liegt ein Hierarchieverhältnis vor, das durch die Regelmäßigkeit der Gruppentreffen in ein Vertrauensverhältnis übergeht.“
-> Das Prozedere zwar aufwändig, aber damit ist man auch maximal abgesichert!
4. Wichtig ist, über alle Funktionäre im Verein eine individuelle Vereinbarung zu treffen. Eine mögliche Liste könnte sein (München):
- – Kindergruppenleitung
- – Jugendleitung
- – Vorplattler
- – Dirndlvertreterin
- – Trachtenwart
- – Musikwart
- – Leitung der Jugendtheatergruppe
- – Leitung der Jugendblaskapelle
- – Leitung der Jugendschnalzergruppe
- – Betreuer von Maßnahmen, die eine Übernachtung erfordern
Diese Tipps wurden von unserer stellvertretenden Gaujugendleiterin Julia Schilcher zusammengetragen.
Wir können aber keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.